Cloudbet Fighter Fund – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. EINLEITUNG UND ANNAHME
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bewerbung für und die Teilnahme am Cloudbet Fighter Fund (der „Fonds“), der von Halcyon Super Holdings B.V. („Unternehmen“, „wir“, „uns“ oder „unser“) betrieben wird.
1.2 Der Fonds ist eine strategische Marketing- und Sponsoring-Initiative, die vollständig aus dem Eigenkapital des Unternehmens für kommerzielle Zwecke finanziert wird. Der Fonds ist keine gemeinnützige Organisation, kein philanthropisches Programm und keine Förderinstitution. Der Fonds ist kein regulierter Investmentfonds, kein kollektives Kapitalanlageprogramm und kein Finanzdienstleistungsprodukt. Das Unternehmen agiert bei der Verwaltung des Fonds nicht als Fondsmanager, Anlageberater oder Finanzdienstleister. Der Fonds fungiert ausschließlich als direktes kommerzielles Sponsoringprogramm, in dessen Rahmen das Unternehmen MMA-Athleten im Austausch für Marketing-, Werbe- und Markenrepräsentationsdienstleistungen unterstützt.
1.3 Mit der Einreichung einer Bewerbung bei dem Unternehmen bestätigen Sie („Bewerber“, „Kämpfer“ oder „Sie“), dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären, an sie gebunden zu sein.
1.4 Diese Bedingungen bilden zusammen mit allen ausgeführten Insertion Orders („IO“) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Sponsorings durch das Unternehmen im Rahmen des Fonds.
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
2.1 Der Fonds steht ausschließlich professionellen MMA-Athleten offen, die auf jeder professionellen Ebene antreten.
2.2 Bewerber müssen:
- Mindestens 18 Jahre alt sein (oder das Volljährigkeitsalter in ihrem Land erreicht haben, je nachdem, welches höher ist);
- Eine aktive professionelle MMA-Kämpferlizenz einer anerkannten Sportkommission oder eines anerkannten Dachverbands besitzen;
- Derzeit nicht von einer Sportkommission oder MMA-Organisation vom Wettkampf ausgeschlossen oder gesperrt sein; und
- Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich einhalten.
2.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Berechtigung jederzeit zu überprüfen und entsprechende Nachweise anzufordern.
3. BEWERBUNGSVERFAHREN
3.1 Bewerbungen müssen über das dafür vorgesehene Bewerbungsformular auf der Website des Unternehmens eingereicht werden.
3.2 Alle bereitgestellten Informationen müssen korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sein. Falsche oder irreführende Angaben können zur sofortigen Disqualifizierung und Beendigung bestehender Sponsoring-Vereinbarungen führen.
3.3 Die Einreichung eines Antrags garantiert weder die Annahme noch die Finanzierung.
3.4 Das Unternehmen behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Bewerbungen nach eigenem Ermessen zu bewerten, und ist nicht verpflichtet, Gründe für eine Ablehnung anzugeben.
3.5 Die Bearbeitungszeiten variieren, und das Unternehmen gibt keine Zusagen hinsichtlich der Fristen für die Prüfung von Anträgen.
4. AUSWAHL UND FINANZIERUNG
4.1 Auswahlkriterien können unter anderem Folgendes umfassen:
- Sportliche Leistung und Potenzial;
- Berufliches Verhalten und Ruf;
- Übereinstimmung mit den Markenwerten des Unternehmens;
- Präsenz und Engagement in sozialen Medien;
- Vorgeschlagene Verwendung der Mittel; und
- Geografische Marktrelevanz.
4.2 Die Mittelverwendung kann verschiedene Formen annehmen, darunter unter anderem:
- Direkte finanzielle Unterstützung für Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten;
- Bereitstellung von Ausrüstung und Bekleidung;
- Zugang zu Coaching-, Ernährungs- oder Erholungsdienstleistungen; und
- Finanzielle Unterstützung für Ausbildungseinrichtungen.
4.3 Alle Finanzierungsentscheidungen, Beträge und Formen der Unterstützung liegen im alleinigen Ermessen des Unternehmens.
5. EINSETZUNG UND VERTRAGSVERHÄLTNIS
5.1 Wird ein Antrag genehmigt, schließen der Kämpfer und das Unternehmen eine IO ab, in der unter anderem Folgendes festgelegt ist:
- Konkreter Finanzierungsbetrag und/oder geleistete Unterstützung;
- Dauer des Sponsorings;
- Leistungen und Verpflichtungen des Kämpfers;
- Zahlungsbedingungen und -plan;
- Anforderungen an die Markenpräsentation;
- Leistungskennzahlen und Berichtspflichten; und
- Kündigungsbedingungen.
5.2 Eine Sponsoring-Beziehung besteht erst, wenn eine IO von beiden Parteien vollständig ausgeführt wurde.
5.3 Diese Bedingungen sind Bestandteil jeder IO und bilden einen Teil davon. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einer IO hat die IO Vorrang.
6. VERPFLICHTUNGEN DER KÄMPFER
6.1 Gesponserte Kämpfer müssen:
- Die Unterstützung aus dem Fonds ausschließlich für die in dem Antrag und der IO angegebenen Zwecke verwenden;
- Verhalten Sie sich professionell und im Einklang mit dem Ruf der Marke des Unternehmens.
- Befolgen Sie alle geltenden Anti-Doping-Richtlinien und -Vorschriften.
- Bereitstellung der vereinbarten Leistungen zur Markenwerbung und zum Marketing;
- Bericht über die Verwendung der Mittel gemäß den Anforderungen der IO; und
- Informieren Sie das Unternehmen unverzüglich über wesentliche Änderungen der Wettbewerbslage, Aussetzungen oder rechtliche Probleme.
6.2 Kämpfer dürfen sich nicht in folgender Weise verhalten:
- Gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt;
- Das Unternehmen in Verruf bringt;
- Konflikte mit den Geschäftsinteressen des Unternehmens; oder
- Verstößt gegen die Bedingungen ihrer Berufslizenzen oder Organisationsmitgliedschaften.
6.3 Die Kämpfer dürfen das Unternehmen oder seine Führungskräfte, Direktoren oder Mitarbeiter nicht herabsetzen. Wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass ein Kämpfer gegen diese Bestimmung verstoßen hat, hat der Kämpfer nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens 24 Stunden Zeit, um die Situation zu korrigieren oder die herabsetzenden Inhalte zu entfernen. Andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und/oder das Sponsoring sofort zu beenden. Im Sinne dieser Klausel bedeutet „herabsetzen“ jede negative Äußerung oder Aussage, sei es schriftlich oder mündlich, über das Unternehmen oder seine Führungskräfte, Direktoren oder Mitarbeiter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Äußerungen oder Aussagen, die in der Presse, im Internet oder in sozialen Medien gemacht oder verbreitet werden. Die Verpflichtungen des Kämpfers in Bezug auf das Verbot der Herabsetzung bestehen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
7. GEISTIGES EIGENTUM UND MARKENVERWENDUNG
7.1 Das Unternehmen gewährt den Kämpfern eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Marken und Branding-Materialien des Unternehmens ausschließlich gemäß den Bestimmungen der IO und für die Dauer des Sponsorings. Diese Lizenz erlischt mit Beendigung des Sponsorings.
7.2 Das gesamte geistige Eigentum des Unternehmens bleibt das ausschließliche Eigentum des Unternehmens.
7.3 Die Kämpfer gewähren Cloudbet und seinen verbundenen Unternehmen ein weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, gebührenfreies Recht und eine Lizenz zur Nutzung des Namens, Spitznamens, Bildes, Abbilds, der Stimme, Unterschrift, biografischen Informationen, persönlichen Geschichte und Leistungshistorie (zusammenfassend „Abbild“) des Kämpfers für Werbe-, Marketing-, Promotions-, Dokumentations-, redaktionelle und erzählerische Zwecke in allen derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medien während und nach der Laufzeit des Sponsorings.
7.4 Alle Fotos, Audioaufnahmen, Videoaufnahmen, Interviews, Filmmaterial und andere Inhalte, die von oder im Auftrag von Cloudbet im Zusammenhang mit dem Sponsoring aufgenommen, produziert oder in Auftrag gegeben wurden (die „Inhalte“), sind das ausschließliche Eigentum von Cloudbet. Cloudbet hat das uneingeschränkte Recht, diese Inhalte ganz oder teilweise weltweit und auf unbegrenzte Zeit ohne weitere Vergütung an die Kämpfer zu nutzen, zu reproduzieren, zu bearbeiten, anzupassen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und anderweitig zu verwerten.
7.5 Die Kämpfer verzichten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang auf alle moralischen Rechte, Genehmigungsrechte oder ähnliche Rechte an den Inhalten.
7.6 Ungeachtet des Vorstehenden darf Cloudbet die Inhalte nicht in einer Weise verwenden, die diffamierend oder rechtswidrig irreführend ist.
8. EXKLUSIVITÄT UND KONFLIKTE
8.1 Spezifische Exklusivitätsanforderungen werden in der IO festgelegt.
8.2 Kämpfer müssen alle bestehenden Sponsorenverträge und Werbeverträge offenlegen, die mit dem Geschäft der Gesellschaft in Konflikt stehen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Glücksspielanbieter, Sportwettenanbieter oder Casinos.
8.3 Kämpfer dürfen während der Laufzeit ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine konkurrierenden Sponsorenverträge abschließen.
9. EINHALTUNG VON GESETZEN UND VORSCHRIFTEN
9.1 Kämpfer müssen alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten, darunter:
- Regeln und Vorschriften der Sportkommission;
- Steuerpflichten im Zusammenhang mit Sponsoringeinnahmen;
- Offenlegungspflichten von Sportorganisationen; und
- Vorschriften für Werbung und Produktempfehlungen.
9.2 Die Kämpfer sind allein dafür verantwortlich, die Regeln der Organisationen, in denen sie antreten, in Bezug auf Sponsoring, einschließlich der Offenlegungspflichten, zu verstehen und einzuhalten.
9.3 Das Unternehmen wird unter einer Glücksspiellizenz aus Curaçao betrieben. Die Kämpfer bestätigen, dass sie sich dessen bewusst sind, und übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung aller Einschränkungen, die sich daraus für ihre Werbeaktivitäten ergeben können.
10. KÜNDIGUNG
10.1 Das Unternehmen kann jedes Sponsoring unverzüglich kündigen, wenn:
- Der Kämpfer verstößt wesentlich gegen diese Bedingungen oder die IO;
- Der Kämpfer verhält sich in einer Weise, die dem Ruf des Unternehmens schadet.
- Der Kämpfer fällt bei einer Dopingkontrolle durch oder wird von einer Sportkommission gesperrt.
- Der Kämpfer wird wegen einer Straftat angeklagt oder verurteilt;
- Der Kämpfer gibt falsche Informationen an; oder
- Der Kämpfer verliert seine Berechtigung, professionell anzutreten.
10.2 Jede Partei kann den Vertrag gemäß den Bestimmungen in der IO kündigen.
10.3 Bei Beendigung:
- Alle unbezahlten Finanzierungsverpflichtungen können eingestellt werden (sofern in der IO nichts anderes angegeben ist).
- Der Kämpfer muss die Verwendung der Markenzeichen und des Brandings des Unternehmens unverzüglich einstellen.
- Der Kämpfer muss sämtliches Eigentum des Unternehmens zurückgeben; und
- Bestimmte Verpflichtungen können gemäß den Angaben in der IO auch nach der Kündigung bestehen bleiben.
11. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN
11.1 Mit ihrer Bewerbung erklären und garantieren die Kämpfer Folgendes:
- Alle Angaben in der Bewerbung sind korrekt und vollständig.
- Sie sind geschäftsfähig, um diesen Vertrag abzuschließen.
- Sie sind nicht an widersprüchliche Vereinbarungen gebunden; und
- Sie werden alle geltenden Gesetze und sportlichen Vorschriften einhalten.
12. SCHADENSERSATZ
12.1 Die Kämpfer verpflichten sich, das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (i) einem Verstoß des Kämpfers gegen diese Bedingungen oder eine IO oder (ii) fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kämpfers ergeben.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
13.1 Soweit gesetzlich zulässig:
- Die Gesamthaftung des Unternehmens darf den Gesamtbetrag der dem Kämpfer gewährten Unterstützung nicht übersteigen.
- Das Unternehmen haftet nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden.
- Das Unternehmen haftet nicht für Verletzungen, die während sportlicher Aktivitäten entstehen.
13.2 Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für berufliche Erfolge oder Wettbewerbsvorteile, die sich aus dem Sponsoring ergeben.
14. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
14.1 Personenbezogene Daten, die über Bewerbungen erfasst werden, werden gemäß der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens verarbeitet.
14.2 Die Kämpfer stimmen der Erfassung, Verwendung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu, soweit dies für die Verwaltung des Fonds und die Erfüllung der Sponsoringverpflichtungen erforderlich ist.
14.3 Das Unternehmen kann Sponsoring-Beziehungen öffentlich bekannt geben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
14.4 Falls Kämpfern im Zusammenhang mit Sponsoring gemäß dieser Vereinbarung personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, müssen die Kämpfer jederzeit alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) von 2003 und die Datenschutz-Grundverordnung (2016/679)) sowie alle anderen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Rechtsvorschriften einhalten.
15. VERTRAULICHKEIT
15.1 Die Kämpfer erkennen an, dass sie Zugang zu vertraulichen und geschützten Informationen des Unternehmens haben können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die finanziellen Bedingungen des Sponsorings (Beträge, Zahlungspläne), (ii) Geschäftsstrategien, Betriebsabläufe und Marketingpläne des Unternehmens, (iii) Geschäftsgeheimnisse und geschützte Informationen, (iv) interne Geschäftsinformationen und -kommunikation, (v) Vertragsentwürfe und Verhandlungsbedingungen, (vi) Sponsoringstrategien und -budgets des Unternehmens und (vii) alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können (zusammenfassend als „vertrauliche Informationen” bezeichnet).
15.2 Die Kämpfer erklären sich damit einverstanden:
- Die strikte Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen wahren;
- Vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte weitergeben;
- Vertrauliche Informationen ausschließlich für Zwecke der Sponsoring-Beziehung mit dem Unternehmen zu verwenden; und
- Treffen Sie alle angemessenen Vorkehrungen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen.
15.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen des Kämpfers gelten nicht für Informationen, die:
- Ist oder wird ohne Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kämpfer öffentlich zugänglich
- Befand sich vor der Offenlegung durch das Unternehmen rechtmäßig im Besitz des Kämpfers.
- rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen erhalten wurde
- Muss gemäß Gesetz, Gerichtsbeschluss oder behördlicher Anordnung offengelegt werden (vorausgesetzt, der Kämpfer informiert das Unternehmen unverzüglich, sofern dies gesetzlich zulässig ist, damit das Unternehmen Schutzmaßnahmen ergreifen kann).
15.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen des Kämpfers bestehen auch nach Beendigung des Sponsorings auf unbestimmte Zeit fort.
15.7 Die Kämpfer erkennen an, dass ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtungen dem Unternehmen irreparablen Schaden zufügen kann, für den ein finanzieller Schadenersatz nicht ausreicht, und dass das Unternehmen berechtigt ist, zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln nach Gesetz oder Billigkeitsrecht eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
16. STEUERLICHE VERPFLICHTUNGEN
16.1 Die Kämpfer sind allein verantwortlich für alle steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Sponsoring ergeben, einschließlich Einkommensteuer, Mehrwertsteuer oder anderer in ihrem Land geltender Steuern.
16.2 Das Unternehmen kann verpflichtet sein, Zahlungen an die Steuerbehörden zu melden und kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Steuerformulare ausstellen.
16.3 Kämpfer sollten sich bezüglich ihrer Verpflichtungen mit Steuerexperten beraten.
17. ÄNDERUNGEN
17.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit durch Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen auf der Website zu ändern.
17.2 Die fortgesetzte Teilnahme am Fonds nach Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
17.3 Einzelne IOs können nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
18. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
18.1 Diese Bedingungen und alle IO unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind entsprechend auszulegen.
18.2 Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einer IO ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
18.3 Nichts in diesem Abschnitt schränkt das Recht des Unternehmens ein, bei Verstößen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, vertraulichen Informationen oder der unbefugten Nutzung des Markenzeichens des Unternehmens bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder andere angemessene Rechtsmittel zu beantragen.
19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
19.1 Diese Bedingungen und alle ausgeführten IO stellen die gesamte Vereinbarung in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen und Absprachen.
19.2 Sollte eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
19.3 Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung dar.
19.4 Kämpfer dürfen ihre Rechte oder Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung abtreten. Das Unternehmen kann seine Rechte und Pflichten jederzeit abtreten. Kämpfer sind nicht befugt, im Namen des Unternehmens Angebote oder Zusicherungen zu machen oder anzunehmen.
19.5 Die Beziehung ist die zwischen unabhängigen Vertragspartnern. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture.
19.6 Keine der Parteien haftet für Leistungsstörungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.
19.7 Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die in der IO oder im Antrag angegebenen Adressen gesendet werden.
19.8 Bestimmungen zu geistigem Eigentum, Freistellung, Haftungsbeschränkung und Vertraulichkeit bleiben auch nach Beendigung bestehen.
MIT DER EINREICHUNG EINES ANTRAGS BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN.
